{"id":629,"date":"2020-11-16T14:53:55","date_gmt":"2020-11-16T12:53:55","guid":{"rendered":"http:\/\/kritjur.spline.de\/?p=629"},"modified":"2024-05-01T10:30:31","modified_gmt":"2024-05-01T08:30:31","slug":"beobachtung-der-proteste-im-rahmen-der-liebig-34-raeumung-am-morgen-des-09-10-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kritjur.spline.de\/?p=629","title":{"rendered":"Beobachtung der Proteste im Rahmen der Liebig 34 R\u00e4umung am Morgen des 09.10.2020"},"content":{"rendered":"\n<p>Verfasst von den Kritischen Jurist*innen FU Berlin<\/p>\n<p>Hinweis: Die kritischen Jurist*innen sind eine Hochschulgruppe am Fachbereich Rechtswissenschaften, keine Volljurist*innen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><u>4:00 Uhr, Bersarinplatz<\/u><\/p>\n<p>Die \u00f6rtliche angemeldete Kundgebung mit einer Teilnehmer*innenzahl von etwa 50 Personen ist von drei Seiten eingegittert und von allen vier Seiten durch die Polizei bewacht. Die Musik der Kundgebung muss nach Polizeiweisung ausgeschaltet werden. Zeitgleich f\u00e4hrt die Polizeiflotte mit sch\u00e4tzungsweise mehr als 150 Wagen mit Blaulicht und Sirenen \u00fcber die Warschauerstra\u00dfe und die Petersburger Stra\u00dfe zum Bersarin Platz hinauf, ehe sie in die Rigaer Stra\u00dfe einbiegen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><u>4:30 bis 5:30, Kundgebung in der Rigaer Stra\u00dfe \/ Liebigstra\u00dfe<\/u><\/p>\n<p>Die angemeldete Kundgebung hat etwa 1.000 Teilnehmer*innen. Auf diese gibt es Angriffe der Polizei in Form von Schl\u00e4gen und Wegschubsen der vorne Stehenden. Eine vorliegende Gefahrensituation ist nicht erkennbar, trotzdem wird die gesamte Kundgebung wird mit Flutlicht beleuchtet und konstant abgefilmt.<\/p>\n<p><u>Das Abfilmen einer angemeldeten Versammlung durch die Polizei <\/u>stellt einen Grundrechtseingriff dar. Als Erm\u00e4chtigungsgrundlage kommt \u00a7 1 VersAufnG Bln in Betracht, welches jedoch deren Einsatz in \u00a7 1 Abs. 1 VersAufnG Bln nur erlaubt, falls erhebliche Gefahren\u00a0f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben sind. Bei der Kundgebung handelte es sich um eine angemeldete Versammlung, zu diesem Zeitpunkt war eine solche Gefahr im Verzug nicht ersichtlich.\u00a0 Nach \u00a71 Abs. 1 VersAufnG Bln sind \u00dcbersichtsaufnahmen durch die Polizei nur erlaubt, falls diese auf Grund der Gr\u00f6\u00dfe oder Un\u00fcbersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall notwendig sind, um einen Polizeieinsatz durchzuf\u00fchren. Bei der Versammlung waren\u00a01000 Personen anwesend, welche sich in einer geraden, einsehbaren Stra\u00dfe befanden, eine Erforderlichkeit auf Grund dieser Gr\u00f6\u00dfe ist nicht gegeben. Hinzu kommt, dass sich mehrere Polizist*innen auf den angrenzenden D\u00e4chern aufhielten, ein \u00dcberblick \u00fcber die Versammlung war somit auch ohne Bildaufnahmen jederzeit gegeben.<\/p>\n<p>Auch der <u>Einsatz von Teleobjektiven durch die Polizei<\/u> ist interessant. Die Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen \u00dcbersichtsaufnahmen oder personenbezogenen Aufnahmen, da die technischen M\u00f6glichkeiten zur Identifikation einzelner Teilnehmer*innen bei beiden gegeben sind (Vgl. OVG NRW, B. v. 13.3.20 &#8211; 15B 332\/20; open Jur Rn. 13, mwN.). Jedoch l\u00e4sst ein Einsatz eines Teleobjektivs darauf schlie\u00dfen, dass Aufnahmen nicht f\u00fcr eine bessere \u00dcbersicht \u00fcber die Versammlung get\u00e4tigt werden, sondern mit dem Ziel, einzelne Versammlungsteilnehmer*innen zu identifizieren. Dies ist jedoch nach \u00a7 1 Abs. 3 Satz 2 VersAufnG Bln ausdr\u00fccklich verboten. Die durch die Polizei get\u00e4tigten Aufnahmen sind somit nicht mit dem Versammlungsgesetz vereinbar und stellen einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Grundrechtseingriff dar.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><u>5:30 bis 6:00, Kundgebung in der Rigaer Stra\u00dfe \/ Zellestra\u00dfe<\/u><\/p>\n<p>Die angemeldete Kundgebung wird gekesselt. Ein eigentlich nach Osten garantierter Abgang von der Kundgebung ist damit nicht mehr m\u00f6glich, lediglich der Zugang ist noch m\u00f6glich. Anwohner*innen werden auch mit Verweis auf ihre in der N\u00e4he liegenden Wohnungen nicht durchgelassen. Auf Nachfrage mit welcher Rechtsgrundlage die Kesselung der Kundgebung erfolgt, wird der Grund &#8222;Wir schauen mal&#8220; gegeben.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><u>6:30 bis 8:40 Uhr, Kundgebung Rigaer Stra\u00dfe<\/u><\/p>\n<p>6:30 bis 6:45<\/p>\n<p>Es sind zu dem Zeitpunkt etwa 1500 bis 2000 Teilnehmer*innen bei der weiterhin angemeldeten Kundgebung. Ein mit Teleobjektiv ausgestatte*r Polizeibeamte*r fotografiert gezielt Einzelpersonen. Weiterhin wird konstant durch die Polizei gefilmt.<\/p>\n<p>6:45 bis 7:00<\/p>\n<p>Ab etwa 6:45 wird eine Polizeikette an der Ecke Rigaerstra\u00dfe\/Zellestra\u00dfe gezogen. Der so entstandene Kessel verhindert wieder den Zu- und Abgang zur angemeldeten Kundgebung. Einsehbar aus dem Kessel heraus stehen au\u00dferhalb etwa 200-300 Personen, die scheinbar ebenfalls zur Kundgebung m\u00f6chten, aber den Zugang verwehrt bekommen. Die weiteren Beobachtungen werden aus der Perspektive des Kesselinneren vollzogen. Die Polizeikette bestehend aus BFE&#8217;s (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten) der L\u00e4nder Bayern und NRW beginnen ab 6:50 den Kessel zu verkleinern (Verunm\u00f6glichen der Corona-Sicherheitsabst\u00e4nde). Dabei kommt es zu massiven Angriffen auf Pressevertreter*innen, Kundgebungsteilnehmer*innen und Anwohner*innen. Immer wieder werden Dialogversuche von Einzelpersonen mit den teilweise stoisch schweigenden Polizeibeamt*innen beobachtet.<\/p>\n<p>7:00 bis 7:30<\/p>\n<p>Auf der Kundgebung zur Seite der Liebigstra\u00dfe gibt es weiterhin massive Kontrollversuche der Polizei in Form von einer mittlerweile mehrreihigen Polizeikette und dauerhaftem Abfilmen. Im Versuch, die Kundgebung zur\u00fcckzudr\u00e4ngen werden wiederholt Teilnehmer*innen geschubst und angegriffen. Diverse Schl\u00e4ge und Tritte der Beamt*innen in Gesicht- und Bauchh\u00f6he werden beobachtet.<\/p>\n<p>7:30 bis 8:30<\/p>\n<p>Es kommt zu schweren Zusammenst\u00f6\u00dfen mit der BFE aus Bayern. Diese hatte durch Sto\u00dfen und Schreien die angespannte Situation eskalieren lassen. Auff\u00e4llig ist dabei das Antreiben der Eskalation durch den Hundertschaftsf\u00fchrer und durch den deutlichen gewaltfreudigeren Umgang der bayrischen Beamt*innen im Vergleich zu den sie schlie\u00dflich abl\u00f6senden Berliner Beamt*innen gegen 8:15. Immer wieder werden dabei nicht nur Protestierende sondern auch Pressevertreter*innen angegriffen. W\u00e4hrend des gesamten Zeitraumes wird die Kundgebung mit mindestens zwei Kameras gefilmt. Weiterhin finden Verhaftungen statt, wobei die betroffenen Menschen \u00fcber den Boden geschleift werden oder bewusstlos scheinen. Mehrere von Sanit\u00e4ter*innen versorgte Personen wurden beobachtet, darunter auch solche mit blutenden Kopfverletzungen.<\/p>\n<p>8:30 bis 8:40<\/p>\n<p>Da sich mit Abziehen der bayrischen BFE die Lage deutlich beruhigt und um 8:30 etwa die Polizeikette H\u00f6he Zellestra\u00dfe und damit der Kessel aufgel\u00f6st wird.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><u>8:50 bis 9:00, Proskauer Stra\u00dfe \/ Rigaer Stra\u00dfe<\/u><\/p>\n<p>Eine Ansammlung von sch\u00e4tzungsweise 1000 Personen wird von Polizeibeamt*innen umstellt. Es kommt zu Zusammenst\u00f6\u00dfen. Da Aufgrund der abriegelnden Polizeiketten kein ad\u00e4quater Sichtkontakt zum Geschehen hergestellt werden konnte, findet eine Bewertung nicht\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verfasst von den Kritischen Jurist*innen FU Berlin Hinweis: Die kritischen Jurist*innen sind eine Hochschulgruppe am Fachbereich Rechtswissenschaften, keine Volljurist*innen. \u00a0 4:00 Uhr, Bersarinplatz Die \u00f6rtliche angemeldete Kundgebung mit einer Teilnehmer*innenzahl von etwa 50 Personen ist von drei Seiten eingegittert und von allen vier Seiten durch die Polizei bewacht. 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