Dr. Sabine Berghahn
Faktische Liberalisierung auf der Grundlage des „Dogmas“ der Rechtssubsubjektivität des Embryos! – Die Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Wer sich heutzutage die Paragraphen § 218 ff. StGB und das Schwangerschaftskonfliktgesetz ohne Vorwissen anschaut, wird einen gewissen Gegensatz in der Tonlage und in der Aussage der Regelungen entdecken und wird sich fragen, warum hier zwei Regelungskomplexe vorhanden sind, die offenbar nicht zusammenpassen. Wer tiefer in die §§ 218 ff. StGB einsteigt, fragt sich dann auch, wozu es einer Verankerung im Strafgesetzbuch noch bedarf, wenn doch der Tatbestand der strafbaren Abtreibung für die Fälle der Fristenregelung extra ausgenommen wird.
Die verquere Logik der strafrechtlichen und der beratungsrechtlichen Regelungen kann sich nur erschließen, wenn man die Entstehungs- und Verlaufsgeschichte der Abtreibungsreformen in den letzten 50 Jahre betrachtet und dabei sowohl die maßgebliche Rolle des Bundesverfassungsgerichts für die beiden bundesdeutschen Abtreibungsreformen in den 1970er und 1990er Jahren als auch die rechtspolitischen Auswirkungen der deutschen Vereinigung einbezieht.
Der Vortrag erläutert in groben Zügen die Entwicklungsgeschichte der Abtreibungsregelungen von 1871 bis heute und zeigt die Inkonsistenz der „dogmatischen“ Begründung – im doppelten Sinne des Wortes – durch das verfassungsgerichtliche Urteil von 1993 und die rechtspolitischen Hintergründe auf.
Datum: 13.6
Uhrzeit: 14-16 Uhr
Freie Universität Berlin, Van’t-Hoff-Str.8
Raum: Hörsaal 3