BAKJ – Sommerkongress 2016 recht queerfeministisch

(Details zu Zeit und Ort siehe Terminhinweise rechts)

 
Programm
 

Die Referent_innen werden entweder in deutsch oder englisch sprechen.
Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr Übersetzungen benötigt (am besten
auch schon mit Präferenz zu welchen Veranstaltungen ihr gerne gehen
würdet, wenn es möglich ist), damit wir besser planen können. Wir werden
versuchen alles zu ermöglichen und uns bei euch melden. Wir freuen uns
sehr!
 
Freitag, 03.06.2016
16:00-17:00 Vorstellungsrunde
17:00-19:00 Worldcafé
19:00-21:00 Abendessen
21:00 Podiumsdiskussion: Reform des Sexualstrafrechts
 
 
Samstag, 04.06.2016
9:00-11:00 Frühstück
11:00-13:00 Workshopphase 1
 
*LGBTIQ Refugees – Between Silencing and Instrumentalization (11 – 12.30
(15 min break); 12.45 – 14.15) (Ahmed Awadalla and Iris Rajanayagam)
 
This two-part workshop will address the situation of LGBTIQ in
Germany. The
first part will look at the actual situations and experiences of
LGBTIQ
refugees and which of their rights are being violated. The second
part will
take an analytical look at pinkwashing and instrumentalization in
the
context of LGBTIQ asylum in Germany.
 
* Die Wirkmacht von Pornographie (Anja Schmidt)
Pornographie wird begrifflich zwischen sozialschädlichem Schund,
einer
Verletzung der Menschenwürde / des sexuellen Selbstbestimmungsrechts
von
Frauen und sexpositiver Inspiration verortet. Nach einer
Vergewisserung über
dieses Spannungsfeld werden wir uns vor dem Hintergrund der
feministischen
Bewegungen gegen und für Pornographie, der aktuellen Wirkungs- und
Nutzungsforschung und medienpädagogischen Erkenntnissen interaktiv
mit der
Wirkmacht von Pornographie auseinandersetzen: Vermag sie zu
sexualisierter
Gewalt oder sexuell aggressivem Verhalten motivieren, ist sie
belanglos oder
vielleicht sogar in einem emanzipatorischen Sinne inspirierend?
 
*Rechtliche Stellung von Inter*Personen (Lucie Veith)
Intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft zumeist
unsichtbar, werden kaum wahrgenommen. Geschlecht wird auf vielen Ebenen
mit dem Konstrukt einer Zweigeschlechtlichkeit gleichgesetzt. Kinder,
die den Erwartungen von männlich – weiblich hinsichtlich der Chromosomen
und/oder der Hormone, Anatomie, Entwicklung nicht entsprechen werden
nicht akzeptiert, und ihre Teilhabe am Leben durch unsachgemäße
Geschlechtszuweisung verunmöglicht. Durch die Wegnahme der
hormonproduzierenden Organe im Kindesalter wird eine lebenslange
Unfruchtbarkeit besiegelt und eine Abhängigkeit von Hormonsubstitution
ohne ausreichende Evidenz geschaffen. Warum greifen hier nationale
Gesetze nicht? Welche staatlichen Verpflichtungen werden hier verletzt?
Welchen Schutz könnte man hier aus den ratifizierten UN-
Menschenrechtsabkommen ableiten?
 
In diesem Workshop wird es um einem tieferen Einblick in die Normen
von Geschlecht und die Situation der intersexuellen Menschen im Recht
gehen.
 
 
13:00-14:00 Mittagessen
14:00-16:00 Workshopphase 2
 
*Lager-Abschaffung – eine internationalrechtliche Perspektive (Nadija
Samour)
In diesem Workshop werden wir die historischen und rechtlichen
Kontinuitäten kolonialer Disziplinierungs- und Unterbringungspraktiken
in Deutschland untersuchen. Dabei werden wir uns internationaler
Rechtsrahmen widmen: Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der
Lagerunterbringung von Geflüchteten? Wie werden Residenzpflicht und
andere räumliche und wohnliche Restriktionen für Geflüchtete in
völkerrechtlichen Abkommen gewertet?
Und schließlich: wie können wir Argumente gegen die
Lagerunterbringung von Geflüchteten aus international-rechtlichen
Vorgaben formulieren?
Der Workshop positioniert sich gegen die unfreiwillige
Lagerunterbringung von geflüchteten Personen jeglichen Geschlechts und
jeglicher Sexuellen Orientierung und sieht diese Maßnahme als Teil einer
kolonialen Politik, die in der deutschen Geschichte und Rechtspraxis
fest verankert ist.
Lager abschaffen – ein queerfeministisches Thema!
 
*(not) open for all gender – Der rechtliche Kampf um den
Geschlechtseintrag im Pass (Friederike Boll)
Der derzeitige Rechtsstaat klassifiziert Menschen nach
Geschlechternormen und trägt ihnen im Personenstand Mann, Frau oder ( )
ein. – In diesem Satz zeigen sich schon zentrale Problempunkte, die aus
einer queeren Perspektive zu kritisieren sind: Die benennbaren
Geschlechtergruppen reduzieren sich auf Mann oder Frau. Inter*-Personen
werden zwar inzwischen nicht mehr in eine der Kategorien
hineingezwungen, haben aber nur die Alternative, gar keinen
Geschlechtseintrag zu haben. Für trans*-Personen gilt noch immer das
„Transsexuellengesetz“ als Sondergesetz und Eintragungen können nur Mann
oder Frau lauten. Eine vollwertige, rechtliche Anerkennung von
Geschlechtern, die über die binäre Geschlechterordnung hinausgehen,
steht nach wie vor aus.
Außerdem ist zu kritisieren, dass die Einordnung nicht etwa am Recht
auf Selbstbestimmung der eigenen Geschlechtsidentität orientiert ist,
sondern als Entscheidungsinstanzen die Psychatrie-Medizin einerseits und
die Justiz andererseits berufen werden, die Geschlechtervielfalt als
Krankheiten pathologisieren. Dieser Zustand verletzt Grund- und
Menschenrechte der Betroffenen. Zugleich trägt er dazu bei, eine
natürlich erscheinende, binär und heterosexistisch gedachte
Geschlechterordnung gesamtgesellschaftliche aufrechtzuerhalten.
In dem Vortrag geht es zum einen um die derzeitige Ausgestaltung des
Personenstandsrechts (Recht über Pässe, Geburtsurkunden, etc.) und zum
anderen um eine rechtstheoretische Analyse und Kritik. Zuerst werden
anschaulich die derzeitigen Gesetze erklärt und dargelegt, was das
Bundesverfassungsgericht zu geschlechtsbezogenen Grundrechten im Rahmen
des Transsexuellengesetzes gesagt hat. Dann wird kurz die
rechtspolitische Kampagne Dritte Option vorgestellt, die aktuell für
einen dritten Geschlechtseintrag kämpft (www.dritte-option.de).
Im nächsten Schritt analysieren wir das Personenstandsrecht mit
Hilfe der sogenannten Rechtsformanalyse, wie sie von Sonja Buckel
vorgeschlagen wird. Diese Rechtstheorie bietet die Möglichkeit zu
verstehen, wie das Recht als Mechanismus der Macht funktioniert und
welche gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen es hat. Damit kann es uns
helfen, über Vor- aber auch Nachteile von emanzipatorischen
Rechtspolitiken nachzudenken.
Ziel dieses Inputs ist im Anschluss eine Diskussion und
Strategiedebatte zu provozieren. Fragen könnten dabei sein: Wie können
queere Alternativen aussehen? Welche Kämpfe können angesichts dieser
Zustände im Personenstandsrecht mit den Mitteln des Rechts geführt
werden? Und wo stößt das Recht an seine Grenzen? Wo können Interessen
von inter*, trans* und queeren Eltern zusammenkommen; wo gibt es
Konflikte inhaltlicher oder strategischer Art? Was also tun?
Vortrag und Diskussion richten sich an alle Interessierten – nicht
nur an Jurist*innen. Alles wird verständlich erklärt und es gibt jede
Menge Platz für Rückfragen.
 
* Postkategoriales Antidiskriminierungsrecht – ein Ausweg aus dem
Dilemma der Differenz? (Doris Liebscher)
Die Fallstricke von Gleichheitsrecht das auf Kategorien wie
Geschlecht, sexuelle Identität, Rasse, ethnische Herkunft und Religion
setzt, werden in der queerfeministischen Debatte unter den Stichworten
Dilemma der Differenz und Paradoxien von Rechten kontrovers diskutiert.
Antidiskriminierungsgesetze, so das Fazit, bleiben eine imperfekte
Lösung für das Problem das sie adressieren. Können Gerichte beschreiben,
was es heißt, dass niemand „wegen seiner Rasse“ oder „wegen des
Geschlechts oder der sexuellen Identität“ diskriminiert werden darf,
ohne dabei selbst Unterschiede festzuschreiben und heterosexistische
oder rassistische Zuschreibungen zu reproduzieren, die ihrerseits der
Nährboden für Diskriminierung sind? Wird die Einteilung von Menschen in
feste Gruppen der sozialen Heterogenität dieser Gruppen und der
Intersektionalität von Diskriminierungsrealitäten überhaupt gerecht?
Angesichts solcher Fragen ist auch die Debatte um ein postkategoriales
Antidiskriminierungsrecht entstanden. Wir wollen auf Basis von
Textausschnitten (Texte im Reader) Vor- und Nachteile verschiedener
Modelle diskutieren.
 
* Abtreibung, Pränataldiagnostik und körperliche Selbstbestimmung
(Kirsten Achtelik)
Sollen Feminist*innen jede Art von Abtreibung verteidigen? Können
Entscheidungen überhaupt selbstbestimmt getroffen werden? Welche Art von
Wissen entsteht durch pränatale Untersuchungen? Dienen sie der Vorsorge
oder sind sie behindertenfeindlich?
In diesem Workshop soll die aktuelle feministische Debatte um das
Spannungsfeld zwischen den emanzipatorischen und systemerhaltenden
Potenzialen des feministischen Konzepts „Selbstbestimmung“ in Bezug auf
Abtreibung behandelt werden, welche mit zunehmenden Aktivitäten und
Demonstrationen von „Lebensschützer*innen“ wieder aufgeflammt ist.
Weiterhin werden Gemeinsamkeiten und Konflikte der Frauen*- und
Behindertenbewegung sowie die inhaltlichen Differenzen von Frauen* mit
und ohne Behinderung herausgearbeitet. Letztlich geht es um den Versuch
der Beantwortung der Frage, wie ein selektives und nicht
individualisiertes Konzept von Selbstbestimmung gedacht und umgesetzt
werden kann.
 
 
16:00-17:00 Kaffee & Kuchen
17:00-19:00 Workshopphase 3
 
* Sexarbeit aus feministischer und tagespolitischer Sicht
 
* Fleeing trans-, inter-, homophobia and sexism: the recognition of
reasons of flight or sexed_gendered human rights violations in the
German/European asylum system – a legal expertise (Barbara Wessel)
If people have to flee from persecution and violence due to queer-,
trans-, inter-, homophobia and sexism to seek refuge in Europe, that
discrimination doesn’t end in the asylum system.
In this workshop we will discuss the legal situation regarding the
recognition of sexed_gendered discrimination as reasons of flight in the
German and European asylum system from a legal perspective. Does the law
in the books recognize these reasons of flight? How do courts and
administration judge them and especially how do people need to “prove”
there sexual orientation, sexed bodies, gender identity and
sexist_genderistic oppressions in the racist asylum system in
enlightened Europe?
In this workshop we will work on legal argumentations from an
intersectional perspective to claim human rights for QTILGBW-Refugees.
 
*CARECORE – Blick zurück aus der Zukunft (N.N.)
CAREarbeit ist nicht nur die Sache von gestressten Eltern und
unterbezahlten Pflegekräften, sondern ist der (oft) unbeleuchtete Teil
unseres eigenen Arbeitsbegriffs. Dabei ist es gerade dieser reproduktive
Teil, der uns das Leben, Arbeiten und Kämpfen erst ermöglicht. Deshalb
wird es Zeit, CAREarbeit in unser Konzept von Arbeit zu integrieren.
Der Workshop wählt einen praktischen Ansatz: mittels der FUTURE
ARCHIVE Methode blicken wir 15 Jahre in die Zukunft, und zwar in unsere
eigene. Wir hatten das Glück, unsere Idealvorstellungen verwirklichen zu
können und besprechen nun im Rückblick: wie war das eigentlich „damals“,
als wir unsere Wünsche und Ziele in die Tat umsetzten? Auf welche
Hindernisse und Schwierigkeiten trafen wir dabei? Wie haben wir sie
überwunden?
Ziel der Methode ist, aus höchst individuellen Perspektiven
kollektive Handlungsstrategien zu entwickeln und so CAREarbeit nicht als
Privatsache, sondern als politisches Feld zu beackern.
 
*Kritische Männlichkeit und Strafrecht (Maria Sagmeister)
Es ist kein Geheimnis, dass die meisten Straftaten von Männern*
begangen wird. Dennoch wurde dieser Umstand lange so nicht
thematisiert,viel eher wurde die geringere Delinquenz von Frauen* – als
von der männlichen Norm abweichendes Verhalten – hervorgehoben. Auch
feministische Kritik lenkte ihren Fokus zunächst auf Frauen, vor allem
als Opfer. Eine umfassende feministische Strafrechtskritik muss aber
auch Männlichkeit/en in den Blick nehmen. Die kritische
Männlichkeitsforschung versteht die höhere Kriminalität von Männern
nicht nur als Ergebnis herrschender Männlichkeitskonzeptionen, sondern
auch als produktiven Bestandteil derselben. Insebondere der Diskurs über
die unterschiedliche Gewaltbereitschaft von Frauen und Männern wirkt
sich auch auf die Wahrnehmung von und den Umgang mit Personen aus, die
wegen Gewalttaten angezeigt und verurteilt werden. Während männliche
Gewalt normalisiert wird, wirkt weiblich Gewalt doppelt-deviant.
In diesem Workshop werden Denkansätze der Kritischen
Männlichkeitsforschung vorgestellt. Es soll gemeinsam diskutiert werden,
wie wir diese feministische Strafrechtskritik anwendbar machen könn
 
 
ab 19:00 Abendessen
ab 22:00 Party
 
 
Sonntag, 05.06.2016
9:00-11:00 Frühstück
11:00-14:00 Plenum
14:00-15:00 Mittagessen
15:00-17:00 Workshopphase 4
 
* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (N.N.)
* Sexismus im Gericht (N.N.)