Informationen zum Klausurenkurs UniRep

Zu Eurer Information hier die Hinweise eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters der UniRep-AG

„Der Examensklausurenkurs ist ein Präsenzkurs, in dem die Klausurlösung möglichst unter Examensbedingungen erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Klausuren handschriftlich abgefasst werden und von 9 bis 14 Uhr in den Hörsälen I und II und nicht am heimischen Schreibtisch. Durch Beschluss der Arbeitsgruppe UniRep vom 10. Juli 2013 können Ausnahmegenehmigungen für eine spätere Abgabe der Klausuren aus zwei Gründen erteilt werden: Zum einen dann, wenn die Kinderbetreuung (oder Betreuung zu pflegender naher Angehöriger) am jeweiligen Samstag nicht gesichert ist. Zum anderen ist eine spätere Abgabe dann möglich, wenn die Studierenden einer beruflichen Nebentätigkeit nachgehen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Es muss dann durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden, dass der Dienst samstags zur Klausurzeit stattfindet. Eine Ausnahmegenehmigung, damit Hobbys oder anderen freiwilligen Veranstaltungen nachgegangen werden kann, wird nicht erteilt. Da es sich um Ausnahmeregelungen handelt, werden diese eng verstanden.

Im Falle einer Ausnahmegenehmigung ist die Klausur am Montag Morgen um 10 Uhr im UniRep-Büro abzugeben oder – wenn dieses nicht besetzt sein sollte – im Hausbriefkasten einzuwerfen. Klausuren, die später abgegeben werden, werden nicht, auch nicht ausnahmsweise aus Kulanz, korrigiert. Da die Korrektoren gelegentlich alle schon am Samstag die Klausuren abholen, ist die Klausur zusätzlich (!) bis 10 Uhr am Montag Morgen an den zuständigen UniRep-Mitarbeiter eingescannt als E-Mail-Anhang zuzusenden, damit eine einfache Weiterleitung möglich ist. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit die Klausur korrigiert wird.“

Zur Vereinfachung der Beantragung findet Ihr hier einen Musterantrag (antrag_unirep), den Ihr nach Belieben verwenden könnt (Unzutreffendes in dem Schreiben löschen).

Viel Erfolg bei der Examensvorbereitung!
Eure Kritischen Jurist_innen