BGH bestätigt Urteil des LG Magdeburg zum Tod von Oury Jalloh
Es ist das traurige Ende eines jahrelangen Verfahrens vor verschiedenen Strafgerichten, das zur Aufklärung der Umstände des Todes von Oury Jalloh beitragen sollte. Nun hat der BGH in seinem Urteil vom 04.09.2014 entschieden, die Revisionsanträge von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zu verwerfen und damit einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen unter die strafrechtliche Suche nach den wahren Geschehnissen am 07.01.2005 (4 StR 473/13). An diesem Tag starb Oury Jalloh, der aus Sierra Leone kommend in Deutschland Asyl beantragt hatte, in der Zelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau. Als Todesursache wurde später ein Hitzeschock durch Einatmen heißer Luft angeführt.
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Die Pressemitteilung des BGH findet ihr hier.