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    Kritische Jurist_innen ::: News
    Demobeobachtung „Gemeinsamer Widerstand“ 28. November

     

    15:00 / Spreewaldplatz / Teilnehmer*innen sammeln sich am Lauti. 24. Hundertschaft ist vor Ort sowie 3 x zivil gekleidete Mitglieder der Berliner Polizei, Abteilung Politisch Motivierte Straßengewalt (PMS). Die 3 Zivilbeamten der PMS verstoßen durch ihr unmarkiertes Auftreten gegen das Gebot des § 12 S.1 VersG. Diese Legitimationspflicht schützt u.a. die Versammlungsfreiheit der Teilnehmer*innen nach Art. 8 Abs. 1 GG. Sie soll einer Unsicherheit darüber vorbeugen, ob sie während der Versammlung unwissentlich der Beobachtung durch die Polizei ausgesetzt sind. Entscheidend für den Schutz der Grundrechte ist die jederzeitige Unterscheidbarkeit von Versammlungsteilnehmer*innen und Mitgliedern der Polizei ([1] Ridder/Breitbach/ Rühl/ Steinmeier, Versammlungsrecht, Komm., 1. Auflage, § 12 Rn. 23).

    Zudem trägt ein Beamter der PMS einen Kubotan/Tactical-Pen am Gürtel. Dieser ist kein zulässiges Einsatzmittel nach § 2 Abs. III,  Abs. IV UZwG Bln und darf nicht zur Ausübung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei verwendet werden.

    Die Demonstration läuft um 15:45 wie angemeldet los und bewegt sich auf der angekündigten Route.

     

    16:10 / Ecke Kohlfurterstr. und Admiralstr. / Die Polizei filmt den Frontblock mit einer Videokamera ab.

    Diese anlasslose Überwachung von Versammlungen durch Bild- und Tonaufnahmen greift in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ein. Wer bei der Ausübung dieses Grundrechts mit einer staatlichen Überwachung rechnen muss, verzichtet möglicherweise aufgrund der Einschüchterungswirkung auf die Teilnahme oder sieht sich zu ungewollten Verhaltensweisen gezwungen, um den beobachtenden Polizeibeamt*innen möglicherweise gerecht zu werden ([2] vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2007 – 1 BvR 2368/06 -, DVBl 2007, 497 – 502). Zudem ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Ferner entstehen für die Versammlungsteilnehmer weitere Risiken (z.B. das einer ungerechtfertigten Strafverfolgung) durch die Möglichkeit einer automatischen Gesichtserkennung oder einem etwaigen missbräuchlichen oder fahrlässigen Umgang mit den Aufzeichnungen bei den Polizeibehörden. Das Handeln der Polizei ist nicht zulässig ([3] vgl. VG Berlin, Urteil vom 26.04.2012 – VG 1 K 818.09).

     

    16:20 / Kreisverkehr Kottbusser Tor / Die 25. Hundertschaft trifft zusätzlich zu den bereits begleitenden Beamt*innen ein und beginnt auf linker und rechter Seite der Demonstration behelmt und mit geschlossenem Visier im Spalier zur Demo zu laufen. Das äußere Erscheinungsbild der Demonstration wird so von der Polizei geprägt. Eine inhaltliche Außenwirkung der Demonstration durch Transparente etc. wird verhindert, ebenso wie die Kontaktaufnahme mit Passant*innen und Interessierten. Die polizeiliche Drohkulisse vermittelt zudem den Eindruck die Versammlung wäre ein Ort an dem Straftaten begangen werden und delegitimiert so die stattfindende Meinungsäußerung. Das ansatzlose Handeln der Polizei greift  in die Grundrechtsausübung der Teilnehmenden ein und ist nicht zulässig. 

    Vor und hinter dem Demonstrationszug ist ebenfalls eine Polizeikette gezogen. Der Grund für diese Maßnahme ist nicht ersichtlich. Weiterhin scheint es Beanstandungen bezüglich verknoteter Transparente zu geben. Diese können durch Auflagen verboten werden, dahingehende Maßnahmen der Versammlungsbehörde waren den Anmeldenden jedoch nicht bekannt. Aus Protest zur rechtswidrigen Behandlung durch die Polizeibehörde bleibt die Demonstration stehen und bewegt sich erst 16:45 weiter nach einem vermittelnden Gespräch zwischen Anmelder*in und Einsatzleiter*in wodurch das Spalier mit größerem Abstand zur Demonstration und unbehelmt weiterhin die Demonstration begleitet. 

     

    16:50 / Oranienstraße vor Nr. 24 / Eine die Demonstration begleitende Polizeikette beginnt die Versammlungsteilnehmer*innen zu bedrängen und verlangt, dass diese nur auf der Fahrbahn laufen und den Gehweg verlassen. Für den Aufenthalt auf dem Gehweg ist aber keine (straßenrechtliche) Sondergenehmigung vonnöten, dieser steht den Teilnehmenden jederzeit zu. Der Eingriff durch provokatives Rufen und Schubsen der Beamt*innen entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und ist nicht zulässig. Erklärende Hinweise unsererseits werden ignoriert. Stattdessen setzen die Beamt*innen die Helme auf und beginnen mit dem (erneut rechtwidrigen) Filmen der Szene. In Protest zu dieser Behandlung bleibt ein Teil der Demonstration stehen wodurch die Versammlung erst 16:55 am Endkundgebungsplatz ankommt.

     

    17:20 / Oranienplatz / Die Endkundgebung wird auf der Seite Richtung Erkelenzdamm bzw. Segitzdamm von allen Seiten durch Polizeikräfte umstellt und beobachtet. Auf der Seite des Drachebrunnens befinden sich diverse Polizeifahrzeuge. Die Oranienstraße ist Richtung Moritzplatz durch Polizeifahrzeuge und Polizeiketten gesperrt. Ein nach Art. 8 Abs. 1 GG geschützter ungehinderter Abgang von der Versammlung durch die Teilnehmenden ist so nicht möglich ([4] vgl. BeckOK GG/Schneider GG Art. 8 Rn. 21, 22).

    . Der staatsfreie Charakter der Versammlungsfreiheit wird erneut von den Berliner Einsatzkräften nicht gewährt.

     

    Fazit: Die Versammlungsteilnehmer*innen sind teilweise rechtswidrig und ohne erkennbaren Grund in ihrer Grundrechtsausübung eingeschränkt worden. 

    Beobachtung der Proteste im Rahmen der Liebig 34 Räumung am Morgen des 09.10.2020

    Verfasst von den Kritischen Jurist*innen FU Berlin

    Hinweis: Die kritischen Jurist*innen sind eine Hochschulgruppe am Fachbereich Rechtswissenschaften, keine Volljurist*innen.

     

    4:00 Uhr, Bersarinplatz

    Die örtliche angemeldete Kundgebung mit einer Teilnehmer*innenzahl von etwa 50 Personen ist von drei Seiten eingegittert und von allen vier Seiten durch die Polizei bewacht. Die Musik der Kundgebung muss nach Polizeiweisung ausgeschaltet werden. Zeitgleich fährt die Polizeiflotte mit schätzungsweise mehr als 150 Wagen mit Blaulicht und Sirenen über die Warschauerstraße und die Petersburger Straße zum Bersarin Platz hinauf, ehe sie in die Rigaer Straße einbiegen. 

     

    4:30 bis 5:30, Kundgebung in der Rigaer Straße / Liebigstraße

    Die angemeldete Kundgebung hat etwa 1.000 Teilnehmer*innen. Auf diese gibt es Angriffe der Polizei in Form von Schlägen und Wegschubsen der vorne Stehenden. Eine vorliegende Gefahrensituation ist nicht erkennbar, trotzdem wird die gesamte Kundgebung wird mit Flutlicht beleuchtet und konstant abgefilmt.

    Das Abfilmen einer angemeldeten Versammlung durch die Polizei stellt einen Grundrechtseingriff dar. Als Ermächtigungsgrundlage kommt § 1 VersAufnG Bln in Betracht, welches jedoch deren Einsatz in § 1 Abs. 1 VersAufnG Bln nur erlaubt, falls erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben sind. Bei der Kundgebung handelte es sich um eine angemeldete Versammlung, zu diesem Zeitpunkt war eine solche Gefahr im Verzug nicht ersichtlich.  Nach §1 Abs. 1 VersAufnG Bln sind Übersichtsaufnahmen durch die Polizei nur erlaubt, falls diese auf Grund der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall notwendig sind, um einen Polizeieinsatz durchzuführen. Bei der Versammlung waren 1000 Personen anwesend, welche sich in einer geraden, einsehbaren Straße befanden, eine Erforderlichkeit auf Grund dieser Größe ist nicht gegeben. Hinzu kommt, dass sich mehrere Polizist*innen auf den angrenzenden Dächern aufhielten, ein Überblick über die Versammlung war somit auch ohne Bildaufnahmen jederzeit gegeben.

    Auch der Einsatz von Teleobjektiven durch die Polizei ist interessant. Die Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen Übersichtsaufnahmen oder personenbezogenen Aufnahmen, da die technischen Möglichkeiten zur Identifikation einzelner Teilnehmer*innen bei beiden gegeben sind (Vgl. OVG NRW, B. v. 13.3.20 – 15B 332/20; open Jur Rn. 13, mwN.). Jedoch lässt ein Einsatz eines Teleobjektivs darauf schließen, dass Aufnahmen nicht für eine bessere Übersicht über die Versammlung getätigt werden, sondern mit dem Ziel, einzelne Versammlungsteilnehmer*innen zu identifizieren. Dies ist jedoch nach § 1 Abs. 3 Satz 2 VersAufnG Bln ausdrücklich verboten. Die durch die Polizei getätigten Aufnahmen sind somit nicht mit dem Versammlungsgesetz vereinbar und stellen einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. 

     

    5:30 bis 6:00, Kundgebung in der Rigaer Straße / Zellestraße

    Die angemeldete Kundgebung wird gekesselt. Ein eigentlich nach Osten garantierter Abgang von der Kundgebung ist damit nicht mehr möglich, lediglich der Zugang ist noch möglich. Anwohner*innen werden auch mit Verweis auf ihre in der Nähe liegenden Wohnungen nicht durchgelassen. Auf Nachfrage mit welcher Rechtsgrundlage die Kesselung der Kundgebung erfolgt, wird der Grund „Wir schauen mal“ gegeben. 

     

    6:30 bis 8:40 Uhr, Kundgebung Rigaer Straße

    6:30 bis 6:45

    Es sind zu dem Zeitpunkt etwa 1500 bis 2000 Teilnehmer*innen bei der weiterhin angemeldeten Kundgebung. Ein mit Teleobjektiv ausgestatte*r Polizeibeamte*r fotografiert gezielt Einzelpersonen. Weiterhin wird konstant durch die Polizei gefilmt.

    6:45 bis 7:00

    Ab etwa 6:45 wird eine Polizeikette an der Ecke Rigaerstraße/Zellestraße gezogen. Der so entstandene Kessel verhindert wieder den Zu- und Abgang zur angemeldeten Kundgebung. Einsehbar aus dem Kessel heraus stehen außerhalb etwa 200-300 Personen, die scheinbar ebenfalls zur Kundgebung möchten, aber den Zugang verwehrt bekommen. Die weiteren Beobachtungen werden aus der Perspektive des Kesselinneren vollzogen. Die Polizeikette bestehend aus BFE’s (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten) der Länder Bayern und NRW beginnen ab 6:50 den Kessel zu verkleinern (Verunmöglichen der Corona-Sicherheitsabstände). Dabei kommt es zu massiven Angriffen auf Pressevertreter*innen, Kundgebungsteilnehmer*innen und Anwohner*innen. Immer wieder werden Dialogversuche von Einzelpersonen mit den teilweise stoisch schweigenden Polizeibeamt*innen beobachtet.

    7:00 bis 7:30

    Auf der Kundgebung zur Seite der Liebigstraße gibt es weiterhin massive Kontrollversuche der Polizei in Form von einer mittlerweile mehrreihigen Polizeikette und dauerhaftem Abfilmen. Im Versuch, die Kundgebung zurückzudrängen werden wiederholt Teilnehmer*innen geschubst und angegriffen. Diverse Schläge und Tritte der Beamt*innen in Gesicht- und Bauchhöhe werden beobachtet.

    7:30 bis 8:30

    Es kommt zu schweren Zusammenstößen mit der BFE aus Bayern. Diese hatte durch Stoßen und Schreien die angespannte Situation eskalieren lassen. Auffällig ist dabei das Antreiben der Eskalation durch den Hundertschaftsführer und durch den deutlichen gewaltfreudigeren Umgang der bayrischen Beamt*innen im Vergleich zu den sie schließlich ablösenden Berliner Beamt*innen gegen 8:15. Immer wieder werden dabei nicht nur Protestierende sondern auch Pressevertreter*innen angegriffen. Während des gesamten Zeitraumes wird die Kundgebung mit mindestens zwei Kameras gefilmt. Weiterhin finden Verhaftungen statt, wobei die betroffenen Menschen über den Boden geschleift werden oder bewusstlos scheinen. Mehrere von Sanitäter*innen versorgte Personen wurden beobachtet, darunter auch solche mit blutenden Kopfverletzungen.

    8:30 bis 8:40

    Da sich mit Abziehen der bayrischen BFE die Lage deutlich beruhigt und um 8:30 etwa die Polizeikette Höhe Zellestraße und damit der Kessel aufgelöst wird.

     

    8:50 bis 9:00, Proskauer Straße / Rigaer Straße

    Eine Ansammlung von schätzungsweise 1000 Personen wird von Polizeibeamt*innen umstellt. Es kommt zu Zusammenstößen. Da Aufgrund der abriegelnden Polizeiketten kein adäquater Sichtkontakt zum Geschehen hergestellt werden konnte, findet eine Bewertung nicht 

     

     

     

    Tresen „Das Problem der Strafe“ am 24.6.

    Die Kritischen Jurist*innen laden am Mittwoch den 24.06.2020 um 18 Uhr ein zu Online Vortrag und Diskussion.

    Die Frage nach der richtigen Reaktion auf sexualisierte Gewalt war in den letzten Jahren häufig Thema öffentlicher Debatten. Aus verschiedenen politischen Lagern kam die Forderung nach höheren Strafen und konsequenterer Strafverfolgung. So verständlich manche dieser Forderungen sein mögen, es stellt sich doch die Frage, ob Strafe das richtige Mittel für gesellschaftliche Veränderungen ist. Was sind die Probleme mit „Strafe“, wie sie in der deutschen Rechtsordnung existiert? Und welche Alternativen gibt es? Hierzu soll ein Ansatz diskutiert werden, der von indigenen Wiedergutmachungsverfahren inspiriert ist und in letzterZeit stärker ins Sichtfeld rückt: „Restorative Justice. Wo und inwieweit werden und wurden  Formen von Restorative Justice praktiziert? Und was lässt sich hieraus für den Umgang mit sexualisierter Gewalt ableiten?

    Der Vortrag wird von der Publizistin und Aktivistin Rehzi Malzahn gehalten, mit der wir im Anschluss noch über das Thema diskutieren können.

    Die Verantsaltung wird online stattfinden. Bitte schickt uns eine kurze Mail an kritischejuristinnen@systemausfall.org wenn ihr teilnehmen möchtet – wir schicken  wuch dann einen Einladungslink zu. Auf diese Weise wollen wir Trollen etwas entgegenwirken.

    Erstsemesterheft 2019/2020

    Falls du kein Ersti-Heft abbekommen haben solltest, gibt es die  diesjährige Ersemesterinformation der kritischen Jurist*innen auch als pdf.

    Das Heft soll euch den Einstieg ins Studium erleichtern und Informationen zum kritischen Jurastudium bieten. Themen sind ein Plan der Pflichtveranstaltungen mit Informationen zu den Fachgebieten, euren Vorlesungen und Professor*innen, eine Vorstellung der kritischen Jurist*innen und der Hochschulpolitik am Fachbereich, interessante Orte am Campus und in Berlin sowie Möglichkeiten, sich während des Studiums zu engagieren und eine Auswahl von Veranstaltungen mit politischen Bezügen.

    Erstsemesterinfo als pdf: Ersti-Heft 2019_20

    Donnerstag, 17.10.19: Ersti Kneipenabend

    Neu an der FU und Lust auf Jura mal politisch? Dann komm‘ doch bei unserem Kneipenabend vorbei.

    Bei Getränken und Gesprächen, Fragen, Diskussionen kannst du Menschen von den kritischen Jurist*innen kennenlernen dich über unsere Projekte und politischen Aktivismus austauschen – und natürlich andere Studienanfänger*innen kennenlernen!

    Wir freuen uns auf neue und bekannte Gesichter.

    Los geht’s um 20:00 im Keller des tristeza in der Pannierstr. 5 (nächster U-Bahnhof: Hermannplatz). Der Zugang ist nicht barrierefrei und es kann nicht geraucht werden, es sei denn es stört niemensch der Anwesenden.

     

    Mittwoch, 16.10.19: kritisch Jura studieren (KORFU)

    Am Mittwoch den 16. Oktober findet von 12-14 Uhr die Veranstaltung „Kritisch Jura studieren“ im Rahmen der kritischen Orientierungswochen an der FU Berlin (kurz KORFU) statt. Sie wird aufzeigen wie das rechtswissenschaftliche Studium kritischer gestaltet werden kann und woran die kritischen Jurist*innen arbeiten.

    Zu finden in Raum 2212 (1. Obergeschoss) in der Boltzmannstr. 3 auf dem Rechtswissenschafts Campus. Der Zugang ist nicht barrierefrei.

    Donnerstag, 24.10.19: Tresen zur Dritten Option

    Seit September 2018 gibt es in Deutschland offiziell die sog. „dritte Option“ mit welcher neben „männlich“ und „weiblich“ die Option „divers“ als gesetzlicher Geschlechtseintrag zur Verfügung steht. Mit dieser Option hat sich die Lebensrealität von Inter*personen und Trans*personen geändert. Wie kam es dazu? Und was bedeutet das beispielsweise für nicht-binäre Trans*personen?

    Die Queer- und Trans*aktivistin Felicia lädt zu einer entspannten Runde ein, in der über aktuelle Entwicklungen rund um die Entstehung und Implementierung der „dritten Option“ gesprochen werden kann.

    Stattfinden wird der erste Tresen des Wintersemesters am Donnerstag den 24. Oktober um 20:00 im Projektraum in der Hermannstraße 48. Der Zugang ist sehr barrierearm. Wir freuen uns auf alle interessierten Menschen und bedanken uns bei Felicia für die Leitung des Tresens.


    Wer: Felicia Rolletschke, freiberufliche Workshoptrainerin & Queeraktivistin

    Wann: 24.10.19, 20:00

    Wo: Hermannstraße 48, Neukölln (2. Hinterhof, 1. Obergeschoss)


    Archivierte Einträge

    In dieser Kategorie sind vergangene Termine und aktuell ruhende Projekte gesammelt.

    Über uns

    Wir sind eine linke undogmatische Gruppe am Fachbereich, die sich sowohl stadt- und hochschulpolitisch engagiert als auch aktiv in den gesamtgesellschaftlichen Diskurs einmischt.

    In der rechtswissenschaftlichen Ausbildung an der Uni wird gelehrt, das bestehende Recht anzuwenden. Welche sozialen und politischen Belange dabei eine Rolle spielen, welche Auswirkungen rechtliche Entscheidungen haben, welche Interessen damit umgesetzt werden – all das wird dabei, wenn überhaupt, nur am Rande betrachtet. Wir glauben, dass Recht und Politik untrennbar miteinander verbunden sind, und wollen dem juristischen Mainstream daher eine kritische Stimme entgegensetzen.

    Unsere Arbeit ist breit gefächert. Einerseits organisieren wir regelmäßige Veranstaltungen zu rechtspolitischen Themen, Workshopreihen und Kongresse sowie rechtspolitische Lerngruppen außerhalb des Unialltags. Andererseits setzen wir uns in den Gremien am Fachbereich und im StuPa für studentische Interessen ein.

    Wie, Wann und Wo Du uns erreichen kannst

    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu kommen

    Plenum der Kritischen Jurist*innen

    Achtung: aktuell finden alle Plenar online statt, wenn du teilnehmen möchtest, schreib‘ uns via Twitter, Facebook oder Mail.

    Falls du Interesse an unserer Arbeit hast, oder mehr über unsere Projekte erfahren willst, dann komm doch einfach mal auf einem unserer Treffen vorbei. Die finden jeweils am 1. und am 3. Dienstag jedes Monats um 20:00 Uhr im Projektraum in der Hermannstraße 48 (2. HH, 1. OG) in Neukölln statt, U Boddinstraße. Einfach bei „Projektraum“ klingeln! Der Raum ist auch per Fahrstuhl zu erreichen.

    Unser Raum am Fachbereich
    Du findest uns auch immer mal wieder in unserem Raum am Fachbereich Rechtswissenschaft (Van’t-Hoff-Str. 8) im Anbau, in dem auch das Cafe Tatort und el§a ihre Räume haben.

    Tresen im Projektraum (Friedel im Exil)

    Achtung: aktuell finden alle Veranstaltungen online statt, wenn du teilnehmen möchtest, melde dich via E-Mail an um einen Einladungslink zu erhalten.

    Unser Tresenabend findet jeden 4. Donnerstag um 20:00 Uhr in der Hermannstraße 48 im Projektraum statt (siehe Plenum). Wir organisieren Workshops, Info-veranstaltungen oder zeigen Filme zu rechtspolitischen Themen. Es gibt eine Bar mit Getränken. Grundsätzlich wird während der Veranstaltungen nicht geraucht, jedoch darf nach Anfrage geraucht werden.


    Bis zur Räumung der „Friedel54“ fand unser Tresen dort statt. Wir mussten umdisponieren: Die Friedel geht ins Exil – und wir natürlich auch.


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    Kristina Tiek
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